GRÜNER Frauenstammtisch im Mai 2022

Fachlicher Input und Diskussion: Weg mit dem § 219a – Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Ärztinnen und Ärzte sollen künftig darüber informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür verwenden. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf – unter anderem zur Streichung des § 219 a Strafgesetzbuch.

Die angehende Frauenärztin Frau Magdalena Schustereder berichtete beim GRÜNEN Frauenstammtisch im Mai 2022 über die aktuelle Situation für Frauen in Bezug auf Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und wie sich die Abschaffung des Paragrafen 219 a auswirken wird.

Dabei wurde sofort klar, dass es für alle Frauen wichtig ist, bei solch einem persönlichen Thema fachlich richtige und gut erreichbare Information zu bekommen. Hierbei handelt es sich nicht um Werbung  der Fachärztinnen sondern um adäquate Aufklärung. Es wird überfällig, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ernst genommen wird und dass Frauen unabhängig vom Alter für sich und ihr zukünftiges Leben verantwortlich die richtige Entscheidung treffen können.

Im Herbst werden wir im Rahmen des GRÜNEN FRAUENSTAMMTISCH das Thema erneut aufnehmen.

Irmel Münch-Weinmann
für das Frauenstammtisch-Team