Vorschlag zur Baumschutzsatzung im Umweltausschuss einstimmig angenommen

Volker Ziesling bei einer Waldbegehung im September 21. © BÜNDNIS 90 / Die Grünen Speyer

Die Baumschutzsatzung erklärt unser GRÜNER Waldexperte und Stadtrat Volker Ziesling im Interview.

  1. Was ist eine ‘Baumschutzsatzung’?
    Die Speyerer Stadtbäume sind Kohlenstoffspeicher, Klimaanlage, Schattenspender und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen. Eine Baumschutzsatzung sorgt dafür, dass sie ihre wichtigen Funktionen auch in Zukunft erfüllen können. In diesen Zeiten des Klimawandels müssen wir sie ganz besonders schützen. Die Baumschutzsatzung der Stadt Speyer soll regeln, welche Bäume geschützt sind, und wie das zu geschehen hat. Sie wird festlegen, welche Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume notwendig sind und was zu unterlassen ist.
  1. Warum brauchen wir in Speyer eine Baumschutzsatzung?
    Der Klimawandel mit sehr langen und heißen Perioden und außerordentlicher Dürre, insbesondere im Oberrheingraben, erschweren das Baumwachstum in den Städten. Die Bäume benötigen unsere Hilfe. Sie sind sowohl Opfer der Klimaextreme, als auch unsere Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel. Emissionen, mechanische Schäden an Wurzeln und Rinde, Bodenverdichtungen und Streusalz oder Hundeurin bedrohen unseren Baumbestand zusätzlich. Die Satzung soll die Stressfaktoren minimieren, die auf unsere Bäume einwirken.
  1. Haben andere Städte in der Nähe eine Baumschutzsatzung?
    Ja, wir können hier von den umfangreichen Erfahrungen profitieren, die Landau, Kaiserslautern, Mannheim oder Heidelberg bereits gemacht haben. Die Resonanz aus diesen Städten ist auf ganzer Linie positiv.
  1. Welches sind die wesentlichen Inhalte der geplanten Baumschutzsatzung für Speyer?
    Der bessere Schutz der Stadtbäume ist schon lange eine Herzensangelegenheit der GRÜNEN. Es waren die GRÜNEN, die stets aktiv am Thema Baumschutzsatzung gearbeitet und Schutzziele für das innerstädtische Grün eingebracht haben. Die Baumschutzsatzung für Speyer sieht folgendes vor:
    • Bäume mit einem Stammumfang ab 80cm, gemessen in 1m Höhe (entspricht einem Durchmesser von 25cm), dürfen grundsätzlich nicht gefällt werden.
    • Für Bäume auf städtischem Grund gilt ein noch strengerer Maßstab. Diese müssen bereits ab 60cm Umfang (entspricht einem Durchmesser von 19cm) stehen bleiben.
    • Für unabdingbare Fällungen – in der Regel wegen Bauvorhaben oder zur Verkehrssicherung – müssen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
    • Das Abstellen von Autos direkt auf der Baumscheibe schädigt die Bäume durch extreme Bodenverdichtung und wird daher unterbunden.
    In der Sitzung vom 21.05.2021 hat der Speyerer Stadtrat einen Prüfantrag für die Baumschutzsatzung an den Umweltausschuss verwiesen. Dieser hat die Stadtverwaltung mit dem Entwurf einer Baumschutzsatzung betraut. Von der Verwaltung wurde auf der Basis einer Mustersatzung des Städtetages ein entsprechender Entwurf erarbeitet. Nach intensiver Prüfung und verschiedenen Anpassungen, ist es nun soweit: Der abschließende Entwurf einer Baumschutzsatzung für Speyer liegt vor und wurde am 19.07.2022 im Umweltausschuss einstimmig angenommen. In der nächsten Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause ist er zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung und wird nun hoffentlich schnell umgesetzt.
  1. Gibt es noch strittige Punkte?
    Die Schonung der Baumscheiben und die damit verbundenen Einschränkungen beim Parken von Autos direkt an den Bäumen lieferte bisher Stoff für Debatten. Hierfür gibt es aber einen Lösungsansatz: Baumschutzbügel, die dafür sorgen, dass Autos nicht unmittelbar am Stammfuß der Bäume abgestellt werden. Letztendlich müssen wir uns entscheiden, ob Autos oder Bäume in unserer Stadt Vorrang haben. Wir GRÜNE verstehen uns als Lobbyisten der Bäume. Die Bäume sind unsere Partner und Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel und stehen mit uns für ein gutes Klima in Speyer.