Paragraf 219a muss gestrichen werden  – Mehrheit dafür steht bereit

Pressemitteilung BÜNDNIS 90 / die GRÜNEN im Bundestag

Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraf 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Was uns die Bundesregierung bei §219a als Lösung zu verkaufen versucht, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktiver Gesetzentwurf. Anstatt endlich für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, verstärkt die Regierung vor allem das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten. Das lehnen wir Grüne ab.

Es ist doch absurd, dass Ärztinnen und Ärzten ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt werden soll, jede weitere Silbe und individuelle Informationen jedoch strafbar bleiben sollen. Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte sind den Plänen zufolge weiterhin möglich. Sie blieben kriminalisiert und könnten strafrechtlich belangt werden.

Ein so fortbestehender §219a Strafgesetzbuch gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Die Union hat sich bei diesem Kompromiss offensichtlich durchgesetzt – selbst mit einem Gutachten über ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, welches durch verschiedene Studien bereits widerlegt wird. Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist. Dies kann die SPD so nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unsere Hoffnungen liegen auf der SPD. Sie kann jetzt die Chance ergreifen, den parlamentarischen Prozess zur Korrektur zu nutzen. Gemeinsam mit uns kann sie sich für die geradlinige Lösung entscheiden. Eine, die ohne Umwege für Klarheit und Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten sorgt und Frauen vertraut. Diese Lösung heißt: Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit im Bundestag steht dafür bereit.