Kooperationsvereinbarung CDU – GRÜNE – SWG

In der Folge der sehr erfolgreichen Kommunalwahl 2019 haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Speyer mit der CDU und SWG auf eine Kooperation für die Dauer der Wahlperiode 2019 -2024 geeinigt. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde am 5. September 2019 von den Vertreter*innen der beteiligten Parteien unterzeichnet und wir hier wiedergegeben.

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Die Kooperationspartner: Michael Wagner ( CDU ), von den Grünen Irmgard Münch-Weinmann und Luzia Czerny, Sandra Selg und Frank Scheid von der SWG und Axel Wilke von der CDU. Foto: Alexander Walch


Präambel

Nachdem sich vor 25 Jahren CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Speyerer Wählergruppe (SWG) zum ersten Mal auf eine Kooperation im Stadtrat geeinigt haben, sind die drei Fraktionen erneut bereit, in schwierigen Zeiten Verantwortung für die Zukunft der Stadt Speyer zu übernehmen. Auch heute steht die Stadtpolitik vor großen Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam stellen werden. Damals waren es Mauerfall und Wiedervereinigung, heute sind es Entwicklung der Demografie, Klimakrise, Digitalisierung, Zuwanderung und die Gefahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die nach Antworten verlangen. Vor dem Hintergrund ökologischer und sozialer Verantwortung wollen wir Lebensqualität und Wohlstand in Speyer sichern.

Die durch das vorliegende Papier vereinbarte Kooperation basiert auf gegenseitigem Respekt, der Eigenständigkeit der Partner und dem Willen zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung, insbesondere der Oberbürgermeisterin, sowie allen demokratischen Kräften im Stadtrat.

In diesem Sinne definieren die Partner in den folgenden zehn Themenfeldern gemeinsame Aufgaben und Ziele, die in der Ratsperiode 2019-2024 umgesetzt werden sollen.

 

I. Verkehr

Speyer braucht eine Verkehrswende, damit Klima- und Gesundheitsschutz (Schutz vor Lärm und Abgasen) vorangebracht und neue Freiräume in der Stadt geschaffen werden. Mobilität im Alltag soll für Menschen aller Altersgruppen möglich sein. Bei Verkehrsplanungen in den kommenden fünf Jahren ist dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Vorrang zu geben. Ziele sind eine Neuverteilung des öffentlichen Straßenraums, mehr Gerechtigkeit bei der Nutzung von Straßen und eine verkehrsberuhigte Innenstadt mit Fahrradstraßennetz.

Um eine nachhaltige Verkehrswende zu erreichen, ist eine ganzheitliche Verkehrsbetrachtung und die Erarbeitung eines Mobilitätsplans notwendig. Die Erkenntnisse des VEP 2020 Entwurfs sind dabei zu berücksichtigen.

Insbesondere im Umfeld von Schulen und bei der Erschließung von Neubaugebieten oder von Gewerbegebieten sind Analysen von Verkehrsquellen zu erstellen. Befragungen bei Arbeitgebern sollen durchgeführt und Anreize für sinnvolle ökologische Alternativen zum Auto (Fuß, Rad, ÖPNV, Mitfahrgemeinschaften, Car-Sharing etc.) geschaffen werden. Ein Jobticket für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll eingeführt werden.

Rad- und Fußverkehr

  •  Radverkehrskonzept: Die Maßnahmen des Radverkehrskonzepts mit Priorität 1 und 2, sowie die direkte Verbindung zwischen der Raiffeisenstraße und der Fritz-Ober-Straße für den Fahrradverkehr sind möglichst innerhalb der nächsten drei Jahre (bis 2022) umzusetzen.
  • Fahrrad- und Spielstraßen: Fahrrad- und Spielstraßen sollen ausgebaut werden (z.B. in der Umgebung von Schulen und Kindergärten). Ziel ist es, in der ganzen Stadt ein Fahrradstraßennetz zu schaffen, das die Innenstadt und die Stadtteile auf bequeme Weise miteinander verbindet. In Einbahnstraßen, die nicht zur Fahrradstraße ausgewiesen werden können, soll der Radverkehr möglichst in beide Richtungen zugelassen werden. In Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen werden Kinder und Jugendliche motiviert, ihren Schulweg vorwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen.
  • Radwege: Vorhandene Radwege sind möglichst räumlich zusammenhängend zu ertüchtigen. Neue Radstrecken und Radschnellwege werden ausgebaut. Die Kernstadt-Nord soll für den Fahrradverkehr durchlässiger gestaltet werden. Die Verlängerung des geplanten Radschnellwegs Heidelberg-Mannheim- Schifferstadt wird bis nach Speyer angestrebt. Ausgeschilderte Radschnellwege sollen auch in den umliegenden Gemeinden geschaffen werden.
  • Fahrrad-Tourismus: Das vorhandene Angebot ist zu optimieren, indem die Themenradwege in einer Übersichtskarte aufgeführt und mit den SpeyererSehenswürdigkeiten, Unterkünften, Gastronomie usw. ergänzt werden.
  • Stellplätze: Im gesamten Stadtgebiet sind Fahrradstellplätze auszubauen. Dabei können auch Autoparkplätze in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden.
  • Fahrradparkhaus: Die Umsetzung eines Fahrradparkhauses in zentraler Innenstadtlage, z.B. auf dem Löffelgassenparkplatz, mit Lademöglichkeiten für EBikes sowie Schließfächern für Gepäck soll geprüft und möglichst umgesetzt werden.
  • Fahrradstellplatzsatzung: Eine Fahrradstellplatzsatzung ist auf Grundlage derLandesbauordnung zu erarbeiten und zu beschließen.
  • Next-Bike: Mit der Firma Next-Bike soll mit dem Ziel einer Angebotsoptimierunggesprochen werden, auch unter Einbeziehung der Stadtteile.
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen: Um einen Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu erreichen, braucht es eine nachhaltige „Schärfung“ des Bewusstseins aller Bürger*innen. Hier kommt den Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten,Schulen und VHS) eine besondere Bedeutung zu. Aktionen wie das „Stadtradeln“ haben Vorbildcharakter für weitere umzusetzende Maßnahmen. Hierfür sind verlässlich finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
  • Kreuzungsbereiche für Fuß- und Radverkehr: Bestehende Kreuzungen sollen auf Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit hin überprüft und ggf. optimiert werden. Übergänge für Fußgänger*innen und für Radfahrer*innen sind zu verbessern.
  • Menschen mit Einschränkung der Mobilität: Die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkung der Mobilität sind bei allen Verkehrsmaßnahmen noch stärker zu berücksichtigen. Die Betroffenen werden bei Planungen angemessen beteiligt.
  • Ausbau Tempo 30: Tempo 30 ist mittelfristig auch auf Landesstraßen innerhalbdes Stadtgebiets umzusetzen (jedoch ohne Übernahme der Straßenbaulast), soweit Anwohner*innen dadurch vor Abgasen und vor Lärm geschützt werden können.

Öffentlicher Nahverkehr

Busverkehr

  • Mit Vergabe des nächsten Linienbündels ist der Stadtbusverkehr klimafreundlich um- und auszubauen. Es soll geprüft werden, ob bisher nicht angeschlossene Gewerbegebiete (z.B. Industriestraße-Stockholmer Straße und Heinkelstraße) in das Liniennetz eingebunden werden können.
  • Kleine Busse (Shuttles) sollen auf die Maximilianstraße zurückkehren, große Busse sollen diese nicht mehr anfahren.
  • Speyer bewirbt sich als Pilotstadt für zukünftig autonom fahrende und alternativbetriebene (zusätzlich zu einem Fahrplan per App ansteuerbare) kleineShuttle (siehe z.B. Neustadt an der Weinstraße).
  • Bei der Neuausrichtung des Busliniennetzes soll die bisher nur mit Römerberg praktizierte interkommunale Zusammenarbeit auf weitere Gemeinden der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, ggf. auch auf Otterstadt und Waldsee,erweitert werden.
  • Die Einführung eines Sozialtickets ist zu prüfen.

Bushaltestellen / Verkehrsführung

  • Im Zuge der Überplanung des Postplatzes soll eine Entschärfung der Bushaltesituation,inklusive der Gilgenstraße (vor Firma Axel Walther), erfolgen.
  • Der Verkehrs-Hotspot Gilgenstraße wird durch eine Änderung der Verkehrsführung dauerhaft entschärft. Der Durchgangsverkehr ist zu reduzieren und wildes Parken zu verhindern.
  • Überdachte schattenspendende Bushaltestellen (auch mit Begrünung) sollen den ÖPNV und den öffentlichen Raum als Aufenthaltsbereich attraktiver machen.Bushaltestellen sind barrierefrei zu gestalten.

Haltepunkt Süd

CDU und GRÜNE stehen der Errichtung des Haltepunktes Süd unverändert positiv gegenüber und wünschen, dass das laufende Planfeststellungsverfahren möglichst zügig durchgeführt und zu einem Abschluss gebracht wird. Die SWG lehnt den geplanten Haltepunkt Speyer Süd dagegen weiterhin ab, respektiert aber den dazu getroffenen Ratsbeschluss.

Im Planfeststellungsverfahren hat der Stadtrat am 11. Mai 2017 Stellung genommen und betont, dass es Rahmenbedingungen gibt, deren Einhaltung von der Stadt Speyer gefordert werden. So geht die Stadt Speyer weiter von den genannten Kosten der Planung aus und macht deutlich, dass es keine wesentlichen Kostenänderungen geben darf. Die Schließzeiten an den Bahnübergängen dürfen nicht zu einem deutlichen Qualitätsverlust des städtischen Straßennetzes führen.Sollte nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens feststehen, dass die Kosten des Projekts gestiegen sind und sich die Schließzeiten der Bahnübergänge verlängern, wird der Stadtrat, unabhängig von der Höhe dieser Veränderungen, die Einrichtung des S-Bahn-Haltepunktes erneut beraten. Die SWG wird die Beratung beantragen, falls sie nicht durch den Stadtvorstand anberaumt wird. Diesem Antrag werden CDU und GRÜNE zustimmen oder sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Beurteilung darüber, ob wesentliche Kostenänderungen vorliegen oder ein deutlicher Qualitätsverlust an den Bahnübergängen eintritt, trifft der Rat. Sofern der Stadtrat zu dem Ergebnis kommt, dass die Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden, wird abgestimmt, ob der Vorhabenträger aufgefordert wird, den S-Bahn-Haltepunkt Süd nicht einzurichten.

Unabhängig vom Bau des Haltepunktes Süd werden sich die drei Vertragspartner dafür einsetzen, eine Verringerung der Schließzeiten an den Bahnübergängen zu erreichen.Hierzu ist auf moderne Techniken zurückzugreifen.

Verkehr Sonstiges

Park & Ride

Am Stadtrand (z.B. Polygon-Gelände) sollen neue P&R-Angebote geschaffen werden, damit Speyer weniger innerstädtische Parkplätze benötigt und öffentliche Flächen für eine andere Nutzung (Grünflächen, Aufenthalt mit Sitzplätzen, Spielen) zur Verfügung stehen.

Lärmschutz

Da Lärm negative gesundheitliche Auswirkungen hat, sind Hotspots aus dem Lärmaktionsplan zu adressieren.

Car-Sharing

Car-Sharing-Angebote sind auszuweiten, insbesondere unter Einbeziehung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben.

Maximilianstraße

Es sind gezielte Maßnahmen gegen unberechtigten motorisierten Verkehr zu entwickeln.

 

II. Stadtentwicklung und Wirtschaft

  • In Zusammenarbeit mit dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ soll das vom Stadtrat verabschiedete Wohnungsmarktkonzept zügig umgesetzt werden.Das Ziel ist 2200 neue Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten bis 2030 zu schaffen. Dem sozialen Wohnungsbauunternehmen, namentlich der GEWO,kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, die es zu stärken gilt.
  • Das Projekt „Gemeinschaftliches Wohnen“ soll auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes der Normand-Kaserne mit der entsprechenden Initiative und im Verbund mit den sozialen Wohnungsbauunternehmen unter vertretbaren Konditionen realisiert werden.
  • Wegen des hohen Grades an innerstädtischer Versiegelung werden Projektepriorisiert, die mit einer teilweisen Entsiegelung verbunden sind, wie etwa die Umnutzung der Gewerbeflächen am Rabensteiner Weg und am Wartturm. Eine Umwandlung des dortigen Gewerbe- in ein Misch- oder urbanes Gebiet bietet die Chance, den Wartturm als stadtgeschichtliches Denkmal deutlich aufzuwerten.
  • CDU und SWG unterstützen die Pläne der Verwaltung für die Gewerbe- und Wohnbauflächen W1, G2 und G4 im sog. Pionierquartier, entsprechend der Ratsvorlage 2900/2019, um dem Erweiterungsbedarf der einheimischen Wirtschaft gerecht zu werden und den gestiegenen Wohnbedarf zu decken. Die vorrangige Entwicklung bereits versiegelter Flächen ist dabei wünschenswert. Die GRÜNEN tragen diese Pläne mit.
  • Wir streben den Erwerb des ehemaligen Gesundheitsamts („Tor zur Pfalz“) durch die Stadt an, wenn in den oberen Geschossen eine öffentliche Nutzung zu vertretbaren Bedingungen darstellbar ist. Im Erdgeschoß wünschen wir uns, zur Belebung dieses Abschnittes der Maximilianstraße, die Rückkehr einer attraktiven Gastronomie („Schaufenster des Pfälzer Weins“).
  • Die Weiterentwicklung des Industriehofs zu einem Gewerbequartier mit „Flair“sehen wir als große Chance, um die Attraktivität von Speyer als Standort für Existenzgründer*innen, Künstler*innen, Handwerker*innen u.ä. zu steigern.
  • Die Wirtschaftsförderung soll im Rahmen des Stadtmarketings eine effektive Werbegemeinschaft aufbauen. Hierfür sind Interessensvertreter wie das “Herz Speyer”, Auestraße, Hotel- u. Gaststättenverband, Handwerksbetriebe, Industrie, Kulturbetrieb, Verwaltung und sonstige Einrichtungen zusammenzubringen, um gemeinsame Werbe-Strategien und Termine zu organisieren.
  • Für das Gelände des ehemaligen Stiftungskrankenhauses wird ein ergebnisoffener Ideen-Wettbewerb zur ökologisch und baulich zukunftsweisenden Neugestaltung durchgeführt. Vordenker der Stadtentwicklung des 21. Jahrhunderts sollen Ideen für das attraktive Gelände einbringen, indem sie den historischen Kontext einer 2000 Jahre alten Stadt und die bauliche Umgebungsstruktur berücksichtigen. Um im Rahmen des Wettbewerbes eine möglichst große Vielfalt an Ideen zu generieren, soll die zukünftige Nutzung des Geländes nicht vorgeschrieben werden. Die Gestaltung muss archäologische Gegebenheiten schonend berücksichtigen und das städtebauliche Konzept für den Königsplatz miteinbeziehen.
  • Angesichts zunehmender Hitzeperioden im Sommer braucht die Innenstadtmehr Begrünung (insb. mehr Bäume), nach Möglichkeit auch auf der Maximilianstraße.Freiflächen wie der Königsplatz, der Postplatz, der Platz in der Hellergasse und der Willy-Brandt-Platz sollen nach und nach in diesem Sinne umgestaltet werden.
  • Zu einer lebenswerten Stadt, die allen Generationen gerecht wird, gehören attraktive Spielplätze und Aufenthaltsräume für junge Menschen im Freien.Spiel- und Bolzplätze sind daher hinsichtlich eines Handlungsbedarfs zur Steigerung ihrer Attraktivität zu prüfen. Genauso ist die Einrichtung eines Jugendgrillplatzes zu prüfen.

 

 

III. Feuerwehr und Rettungswesen

Die aus unserer Sicht unzumutbaren Arbeitsbedingungen für die Speyerer Feuerwehr sind ohne weitere Verzögerung zu verbessern. Der Plan zum Bau einer zentral gelegenen weiteren Feuerwache wird unterstützt, um den bisherigen Standort zu entlasten.

 

IV. Saubere Stadt: Abfall und Abwasser

Die Müllvermeidung wird weiter vorangetrieben und die Gestaltung der Müllsammlung (insb. Müllbehälter) verbessert.

  • Das turnusmäßig fortzuschreibende Abfallwirtschaftskonzept soll noch stärker als bisher den Schwerpunkt auf der Vermeidung von Abfall legen. Der beste Abfall ist der, der erst gar nicht entsteht. Durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung soll das Abfallaufkommen weiter spürbar verringert werden. Ziel ist eine Circular Economy, die Produkte länger und effizienter nutzt, sie clever entsorgt und ihre Rohstoffe wiederverwertet.
  • Zur Verringerung des Abfallaufkommens ist es erforderlich, das Bewusstsein aller Bürger*innen für den schonenden und nachhaltigen Umgang mit knappen Ressourcen zu schärfen. Hier kommt den Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen und VHS) eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist z.B. Aufklärungsarbeit über die korrekte Entsorgung von abgelaufenen Arzneimitteln zu verstärken. Des Weiteren kann anhand von Apps über die Umweltverträglichkeit und Zusammensetzung von Produkten wie Kosmetika oder Waschmittel informiert werden.
  • Die bereits bestehenden Initiativen zur Müllvermeidung werden weitergeführt und ausgebaut. Hierzu zählen die Verschenke- und Tauschbörsen, das Repair-Café, die Fahrradreparaturwerkstatt, Tütentausch-Aktionen, die Einführung von Mehrwegbechern, der Unverpackt-Laden sowie diverse Aktionen in Schulen oder bei der VHS. Die Digitalisierung der Verwaltung kann einen Beitrag leisten, den Papierverbrauch zu reduzieren.
  • Mülltrennung an Schulen ist einzuführen.
  • Sharing-Angebote sind auszuweiten, nicht nur im Mobilitätssektor, sondern z.B. auch bei Werkzeugen und anderen Geräten, die von einer Vielzahl von Personen genutzt werden können.
  • Einweg-Geschirr bei Veranstaltungen soll der Vergangenheit angehören. Hierzu wird geprüft, ob die Stadt bzw. die EBS erneut ein Spülmobil anschaffen kann (ggf. mit Unterstützung von Sponsoren). Dieses soll Speyerer Vereinen kostengünstig zur Nutzung überlassen werden.
  • Müllbehälter auf der Hauptstraße sollten (siehe Mannheim) möglichst unterirdisch eingerichtet werden. Da unterirdische Behälter ein größeres Volumen aufweisen, entlasten sie den Städtischen Fuhrpark. Dies kommt insbesondere an touristisch stark frequentierten Wochenenden zum Tragen. Entsprechendes gilt für zentrale Glassammelstellen.
  • Wie beim gesamten städtischen Fuhrpark sind auch bei den Müllsammelfahrzeugen ökologisch verträgliche Antriebe zu verwenden.
  • Die Verfolgung von Müllsündern, insbesondere Personen, die Müll auf öffentlichen Flächen, in Grünanlagen o.ä. „entsorgen“, soll intensiviert werden.
  • Anthropogene Stoffe, wie Arznei- und Kontrastmittelreste, Waschmittel, Mikroplastik in Kosmetika usw. werden von unserer Kläranlage derzeit nicht herausgefiltert und gelangen in den Rhein. Zur Verbesserung der Abwasserqualität wollen wir, dass Speyer zur Pilotstadt für die Einrichtung einer vierten Klärstufe wird. Ein solches Pilotprojekt wird mit wissenschaftlicher Beteiligung und mit Fördermitteln von Bund und/oder Land realisiert.
  • In der Kläranlage entsteht bei der biologischen Reinigung unter anderem Lachgas. Dieses hoch aktive Treibhausgas ist dreihundertmal so schädlich wie CO2. Deshalb soll geprüft werden, ob es möglich ist, dieses Gas nicht entweichen zu lassen, sondern der Biogas-Verwertung als Oxidationsmittel zuzuführen. So wird einerseits die Energie-Effizienz des Verfahrens gesteigert und gleichzeitig die Emission von Lachgas verringert.
  • Haushalte, die ökologisch sinnvolle Verfahren umsetzen, wie etwa die Verwertung des Oberflächenwassers zur Bewässerung des eigenen Gartens, sollen möglichst gefördert werden. Es wird geprüft, ob die Abwasser-Satzung für eine Förderung entsprechend geändert werden kann.

 

V. Energie

Wie im Frühjahr vom Stadtrat beschlossen, ist unverzüglich zu evaluieren, wie weit die Stadt Speyer in der Umstellung ihrer Strom- und Wärmeversorgung auf regenerative Energien gekommen ist. Weitere Maßnahmen sind zügig zu ergreifen, um die 2010 beschlossenen Ziele fristgemäß zu erreichen: bilanziell 100% regenerative Versorgung bei Elektrizität im Jahr 2030 und 2040 bei Wärme. Das Solardachkataster ist zu aktualisieren. Ungenutzte Dächer städtischer Gebäude, die für die Aufnahme von Photovoltaik-Anlagen geeignet sind, sollen mit diesen versehen werden. Rechtzeitig vor Auslaufen des Fernwärmeversorgungsvertrags mit Mannheim ist zu prüfen, ob es eine klimafreundlichere Alternative zur Fernwärmeversorgung gibt.

 

VI. Klimaschutz 

Nachhaltige Klimaziele haben bei allen anstehenden Entscheidungen Vorrang. Grundlage unserer Politik ist der nationale Klimaschutzplan von 2016.

Alle Beschlüsse sind grundsätzlich auf klimarelevante Auswirkungen hin zu überprüfen. Bei Entscheidungen sind Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf das Klima, die Umwelt und den Artenschutz auswirken. Es gilt, die Lebensgrundlage der kommenden Generation zu verbessern. Unser Ziel ist es, alle Bürger*innen unserer Stadt für klimaverbessernde Maßnahmen zu gewinnen und aktiv zu beteiligen (Klima-Pate/Patin). Klimaschutz und Nachhaltigkeit gilt in allen Bereichen als Querschnittaufgabe.

  • Unsere Innenstadt braucht mehr naturnahe Lebensräume. Die Möglichkeit von nachhaltiger Begrünung mit Schatten und Frischluftplätzen wie u.a. Bäume in der Maximilianstraße ist zu prüfen (Machbarkeit). Des Weiteren sind alternative Beschattungsmöglichkeiten zu entwickeln. Es gilt eine handlungsleitende Checkliste zu erarbeiten.
  • Die Stadtteile sind hinsichtlich Klimafreundlichkeit fortzuentwickeln. Hierfür sind Standards zu erarbeiten. Ökologische Ausgleichsflächen sind in hoher Qualität zeitnah umzusetzen und als „Grüne Lungen“ zu konzipieren. Städtische Grünflächen sind möglichst miteinander zu vernetzen, damit sie zur Verbesserung des Stadt-Klimas beigetragen (Biodiversität). Um Insektensterben und Klimawandel aufzuhalten, braucht es unversiegelte, strukturreiche Flächen mit einer hohen Pflanzenvielfalt und Wildkräutern. Die Umweltabteilung der Stadt Speyer hält für Bauherrn ein Informationsblatt bereit, um Vorgärten ökologisch zu gestalten und Stein-Vorgärten zu vermeiden.

Stadtwald

Natur und Wald soll auch für künftige Generationen erhalten werden. Der Speyerer  Stadtwald bietet Raum für Erholung. Über 90% der forstlichen Fläche wird als Erholungswald und als umweltpädagogischer Erlebnisraum genutzt.

Der Stadtwald ist als Klima-Schutz-Wald in ein klimastabiles Waldökosystem zu entwickeln  (Waldwende). Durch entsprechende Maßnahmen sind Frischluftschneisen  und das Lokalklima zu konsolidieren. Hierfür sind größere finanzielle Mittel als in der Vergangenheit zur Verfügung zu stellen – unser Wald muss uns „etwas wert“ sein.

  • Eine klimaverträgliche forstwirtschaftliche Nutzung des Stadtwaldes bleibt unberührt.  Die FSC (Forest Stewardship Council) Richtlinien sind dabei strikt einzuhalten.
  • Stadtwald und Bürgerhospitalwald sind seit 1999 nach den Standards von FSC zertifiziert. Unter Berücksichtigung der obenan genannten Punkte soll der Wald im Nordwesten weiterhin FSC-zertifiziert und nachhaltig bewirtschaftet werden.
  • Nach 20 Jahren gilt es nun, die Regeln und Standards mit Blick auf die zunehmenden Waldschäden und den spürbaren Klimawandel hin zu überprüfen.
  • Das Heizsystem im Quartier Normand benötigt als nachhaltige Energiequelle Hackschnitzel von heimischem Holz. 800 Tonnen CO2 können durch den Einsatz des Holzhackschnitzelkessels eingespart werden. Für eine nachhaltige Energiewirtschaft benötigen die Stadtwerke Holz aus dem nahen Umfeld. Die Versorgung des Biomasse-Kraftwerks muss daher gewährleistet werden.
  • Soweit seit Geltung der FSC-Richtlinien für den Speyerer Wald die zulässigen Hiebsätze überschritten wurden, ist dies bis 2030 durch entsprechende Aufforstungsmaßnahmen oder verringerte Hiebsätze zu kompensieren.

 

VII. Gesundheit & Soziales

Speyer berücksichtigt die vielfältigen Lebensentwürfe der Bürger*innen. Lebensqualität, gesundes Umfeld und soziale Gerechtigkeit stehen im Zentrum unseres politischen Handelns.

Frauenhaus/Frauennotruf

Frauen und Mädchen, die von (häuslicher) Gewalt betroffen sind, brauchen unverzüglich fachliche Hilfe. Das Frauenhaus erhält ein angemessenes „Zuhause“. Mögliche Synergien der Notrufsysteme von Frauenhaus und Frauennotruf sind zu nutzen.

Förderung K.E.K.S.

Der wichtige Familientreff für junge Eltern braucht eine stabile Finanzierung. Soweit möglich sind hierfür Zuschüsse des Landes sowie die erhöhten Fördermittel für soziale Initiativen in Speyer zu nutzen.

Gesundes Leben durch Bewegung & Ernährung

Für ein gesundes und aktives Leben von Geburt an bis ins hohe Alter wollen wir uns stark machen und dafür noch bessere Voraussetzungen schaffen. Da Bewegung und Ernährung eine essenzielle Rolle für die Gesundheit spielen, sind Initiativen in diesen Bereichen weiter auszubauen. In Kitas und Schulen soll im Sinn einer Ernährungswende eine Umstellung auf gesündere, regionale und nachhaltige Ernährung erfolgen. Denn auch unser Ernährungsverhalten spielt eine entscheidende Rolle für Umwelt und Klima.

  • Bei städtischen Veranstaltungen und auf öffentlichen Festen sind Angebote an veganem und vegetarischem Essen sowie an Fair-Trade-Produkten auszuweiten.
  • Projekte der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention (in allen Kitas)sind langfristig finanziell abzusichern. Mögliches Sponsoring ist jeweils unabhängig von Wirtschaftsinteressen abzuklären.
  • Durch flexiblere Öffnungszeiten im Hallen- und Freibad soll gerade für Berufstätige das Angebot „Schwimmen als Gesundheitssport“ verbessert werden. Die Stadtwerke sollen die Möglichkeit der Erweiterung der Öffnungszeiten auf die frühen Morgenstunden prüfen.
  • Frischküchen in Kitas sollen weiter konsequent umgesetzt werden.

Bündnis für Gesunde Städte

Speyer tritt zur besseren Vernetzung und Stärkung dem „Bündnis für Gesunde Städte“ bei. Die Teilnahme dient der nachhaltigen Gesundheitsförderung unter Einbindung  von bereits in diesem Bereich aktiven Vereinen (z.B. Kneipp-Verein). Nach zwei  Jahren erfolgt eine Berichterstattung mit Rückblick auf Aktivitäten und Wirkung in  unserer Stadt.

 

VIII. Haushalt

Defizitäre Haushalte und die Aufnahme von Kassenkrediten schränken die Handlungsfähigkeit  der Stadt sowie des Stadtrats ein und belasten zukünftige Generationen. Daher legen die Vertragspartner großen Wert darauf, dass Haushaltsdefizite und  Kassenkredite mittelfristig abgebaut werden.

Hierzu bedarf es einer strikten Haushaltsführung mit dem Ziel ab dem Jahr 2025 den  Haushalt (in Planung und Rechnung) auszugleichen. Alle neuen ausgabenwirksamen  freiwilligen Leistungen sind daher einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Es ist für  jeden Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung abzuwägen, ob die Ausgaben  trotz des Ziels der Haushaltskonsolidierung verantwortbar sind, wenn sie etwa durch  die Umsetzung das Klima und/oder die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Stadt  Speyer verbessern. Pflichtaufgaben sind auf Aufwand und Ausgaben hin zu überprüfen.

Die Jahresüberschüsse in 2012, 2015, 2017 und 2018 haben gezeigt, dass es zumindest  im Haushaltsvollzug möglich ist, Überschüsse zu erzielen. Daher sind die Partner  bereit, in der Ratsperiode bis 2024 möglichen defizitären Haushaltsplänen zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass ein klarer Weg zur Verringerung der Haushaltsdefizite erkennbar ist.

Darüber hinaus werden sich alle noch stärker für eine bessere finanzielle Grundausstattung  der Stadt durch Land und ggf. Bund einsetzen. Durch interkommunale Zusammenarbeit  sollen die Kosten für städtische Einrichtungen auch durch die Nutzer* innen anderer Kommunen mitgetragen werden.

 

IX. Bürgerbeteiligung 

Die Bürger*innen werden stärker in die Entscheidungen der Verwaltung einbezogen. Dadurch soll der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegengewirkt und die Akzeptanz  der Entscheidungen des Stadtrats und der Verwaltung erhöht werden.

Folgende Projekte sollen mit diesem Ziel in der laufenden Wahlperiode umgesetzt  werden:

  • Einführung eines Bürgerhaushalts: Trotz Schulden und angespannter Haushaltslage sollen wichtige freiwillige Projekte umgesetzt werden. Dafür werden den Bürger*innen geeignete Projekte zur Auswahl vorgelegt, um darüber eine Priorisierung zu erreichen. Diese Vorgehensweise führt einerseits zu Transparenz in Bezug auf das Spannungsfeld, in welchem Entscheidungsfindung stattfindet, und erhöht andererseits die Akzeptanz von Entscheidungen durch die Bürger*innen.
  • Stärkung niederschwelliger Bürgerbeteiligung: Die Bürger*innen sollen vermehrtbei Entscheidungen einbezogen werden. Verwaltung und Bürger*innen sollen neue Erfahrungen mit dieser Form der Zusammenarbeit sammeln, damit sich Bürgerbeteiligung zu einem wertvollen Werkzeug der Entscheidungsfindung in Speyer entwickeln kann.

 

X. Digitale Stadt

Die Digitalisierung der Stadt, insbesondere der Stadtverwaltung, wird vorangetrieben

Dabei sollen Standardprozesse beschleunigt, Online-Angebote der Verwaltung verbessert und eine stärkere Beteiligung der Bürger*innen durch gezielte Bürgerbefragungen, die zum Großteil online durchgeführt werden sollen, erreicht werden.

Bürger*innen ohne Zugang zum Internet werden andere Kanäle bzw. öffentliche Terminals in Verwaltungsgebäuden zur Beteiligung bereitgestellt.

Folgende Projekte verfolgen dieses Ziel:

  • Soweit möglich werden in der Verwaltung digitale Signaturen der Bürger*innen verwendet. Derzeit unterschreiben Bürger*innen in vielen Bereichen analog, die Unterschriften werden eingescannt und die Originale nach kurzer Aufbewahrungsfrist wieder vernichtet. Soweit es rechtlich zulässig ist, sollen solche Prozesse zukünftig mit digitalen Signaturpads oder anderen zugelassenen Autorisierungsverfahren unterstützt werden. Dies führt zur Vereinfachung der Prozesse ohne Medienbruch (Ausdrucken und Einscannen) und reduziert den Papierverbrauch.
  • Die Möglichkeit Quittungen per E-Mail auszustellen soll geschaffen werden. Viele Bürger*innen verwalten Quittungen bereits digital und legen keinen Wert auf Papierquittungen (mit Gebühr).
  • Durch digitale Assistenz auf der Portalseite soll schneller Zugang zu Information möglich werden. Viele Anfragen von Bürger*innen können durch Standard-Antworten geklärt werden. Dies soll auch durch einen Chat-Bot für Bürger*innen erfolgen. Der Bot erleichtert den Online-Zugang zu Information für allgemeine Fragen von Bürger*innen.
  • Es sollen die zehn häufigsten digitalisierbaren Prozesse, die die Bürger*innen in Anspruch nehmen, schrittweise digitalisiert werden.
  • Schulen sollen digitalisiert werden. Dies beinhaltet einen Anschluss an das Breitbandnetz und Gigabit-Intranet und einen besseren IT-Support an den Schulen. Wir streben den Ausbau mindestens einer weiterführenden Schule zur MINT-ec Schule an.
  • Ein Gesamtkonzept zur Digitalisierung der Stadt ist zu entwickeln. Dazu gehört u.a. die Möglichkeiten für eine flächendeckende Anbindung an Breitbandnetze, flächendeckendes WLAN und eine stadtweite Internet of Things-Plattform (IoT) zu prüfen.

 

Weitere Vereinbarung für die Zusammenarbeit: 

Fraktions-Anträge und Abstimmungen 

Die Kooperationspartner sind über Anträge/Anfragen einer Fraktion rechtzeitig vor Einreichung zu informieren. Anträge/Anfragen sind zur gemeinsamen Diskussion vorzulegen. Wenn ein Antrag die Zustimmung aller Kooperationspartner erhält, kann die betreffende Fraktion ihn allein einbringen. Oder aber die Partner verabreden, den Antrag gemeinsam zu stellen. Sollte ein Antrag nicht die Unterstützung aller Kooperationspartner erhalten, kann er grundsätzlich dennoch als Fraktionsantrag in den Stadtrat eingebracht werden. Das Einbringen von Anträgen gegen die Zustimmung eines der Kooperationspartner sollte allerdings nur im Ausnahmefall erfolgen. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Anfragen können nach vorheriger Unterrichtung der Kooperationspartner in den Stadtrat eingebracht werden.

Bei Abstimmungen über Vorlagen der Verwaltung und über Anträge anderer Ratsfraktionen im Stadtrat ist ein möglichst einheitliches Vorgehen der Partner wünschenswert. Eine abgestimmte Position sollte die Regel sein, ein uneinheitliches Abstimmungsverhalten sollte die Ausnahme bleiben.

Das Recht jedes Stadtrats und jeder Stadträtin nach eigenem Gewissen zu entscheiden, beibt davon unberührt. Die Abstimmung einer möglichst einheitlichen Position erfolgt über die Fraktionsvorsitzenden und in einem zu bildenden Kooperationsausschuss, der regelmäßig, mindestens halbjährlich zusammenkommt.

Hauptsatzung 

Die Hauptsatzung soll dahingehend geändert werden, dass die Stelle der/des 2   hauptamtlichen Beigeordneten wieder eingerichtet wird. Das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Position haben die GRÜNEN.

Des Weiteren wird die Position einer/eines ehrenamtlichen 3. Beigeordneten geschaffen. Das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Position hat die SWG.

Sollte in der Wahlperiode eine Neubesetzung der Position der/des 1. Beigeordneten (Bürgermeister/in) erforderlich sein, steht das Vorschlagsrecht der CDU zu.

Die Partner unterstützen die Wahlvorschläge des jeweils vorschlagsberechtigten Partners.

Die Partner streben ein Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin über den Zuschnitt der Dezernate der Beigeordneten an.

Aufsichtsräte 

Für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden in den Aufsichtsräten der SWS und der GEWO steht CDU und GRÜNEN je ein Vorschlagsrecht zu, alle Vertreter*innen der Partner im jeweiligen Aufsichtsrat unterstützen den Wahlvorschlag.

 

Speyer, den 05.09.2019

 

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